Bei dieser neuen Generation werden höhere Frequenzen als bei 3G und 4G eingesetzt. Auch die Antennentechnologie ist anders als bei 3G und 4G. So werden für die neue 5G Technologie sogenannte Adaptive Antennen eingesetzt. Alle diese Neuerungen sind betreffend Wirkung auf den Menschen unerforscht. Zahlreiche Ärzte warnen vor den Folgen von der Strahlung die von 5G ausgeht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Mobilfunkstrahlung als potenziell krebserregend ein.
Hinzu kommt, dass diese neue Technologie nicht zuverlässig überprüft werden kann. Es fehlen schlicht Regelungen, wie diese Messungen durchgeführt respektive wie die Resultate interpretiert werden sollen.
Aus Verantwortung gegenüber uns und unseren Kindern, fordern wir:
1. Die gemäss der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung geltenden Anlagegrenzwerte von 4-6 Volt pro Meter dürfen nicht erhöht werden. Auch nicht infolge neuer Messverfahren.
2. Die Versorgung mit Mobilfunk und Internet ist aufzuteilen in draussen und drinnen. Die Leistung und folglich auch der Stromverbrauch von Mobilfunksendern und drahtlosen lokalen Netzwerken sind in dem Mass herabzusetzen, dass die Immissionen die Gebäudedämpfung nicht mehr durchdringen. Im Gebäudeinneren sind die Daten funkfrei durch Glasfaser- oder Koaxialkabel zu übertragen.